Allgemeine Mietbedingungen Eyofti GmbH
Vertragsschluss, Allgemeine Rechte des Mieters, Geltung der AGB
Der Mietvertrag über eine oder mehrere Lagerboxen wird zwischen dem Vermieter, der eyofti GmbH, Serbaer Str. 1, 07646 Bobeck und dem Mieter unter der aufschiebenden Bedingung des Eingangs der durch den Mieter gezahlten ersten Miete und der Kaution (Ziff. 8) beim Vermieter abgeschlossen.Mit Abschluss dieses Mietvertrages hat der Mieter gegenüber dem Vermieter das Recht, die am Standort Serbaer Str. 1 07646 Bobeck angemietete Lagerfläche gemäß den nachfolgenden Vertragsbedingungen zu nutzen. Das Nutzungsrecht endet mit Beendigung des Mietvertrages.
Nutzung durch den Mieter Die Fläche kann durch den Mieter ausschließlich für Lagerzwecke genutzt werden. Der Mieter verpflichtet sich, das Abteil ausschließlich so zu nutzen, dass hieraus keine Gefährdung für Rechtsgüter des Vermieters oder Dritter sowie keine Umweltschäden entstehen.
Folgende Sachen dürfen auf der Fläche nicht gelagert werden:
leicht entzündliche Stoffe, von denen Brandgefahren ausgehen, explosive Stoffe und Flüssigkeiten wie z.B. Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel, unter Druck stehende Gase, Feuerwerkskörper, leere Kraftstoff- und Ölbehälter;
Nahrungsmittel oder verderbliche Waren; Lebewesen jeder Art;
Waffen und Sprengstoffe, Munition und biologische Kampfstoffe jeglicher Art;
Chemikalien, radioaktive Stoffe, Giftmüll, Asbest oder sonstige potentiell gefährliche Materialien;
sonstige Stoffe, die erhebliche Gerüche, Lärm und/oder Rauch emittieren;
Stoffe, die von Schädlingen und sonstigem Ungeziefer befallen sind oder leicht befallen werden können;
jegliche verbotene Substanzen, Sondermüll sowie unrechtmäßig erworbene Gegenstände
Übernahme des Abteils durch der Fläche und Rückgabe
Der Mieter hat das Abteil vor Benutzung bei Übernahme auf Schäden oder Verunreinigungen zu kontrollieren und solche gegebenenfalls dem Vermieter unverzüglich zu melden.Der Mieter ist verpflichtet, das Abteil bei Mietvertragsende vollständig geräumt und wie es übernommen wurde in gereinigtem Zustand zurückzugeben.
Ausstattung des Abteils / Strom / Beheizung / Kühlung
Das vom Mieter angemietete Fläche verfügt über umschlossene Wände und eine Zugangstür aus Stahlblech. Die Zugangstür kann mit einem Schloss verschlossen werden. Das Fläche verfügt über eine Beleuchtung, ansonsten über keinen eigenen Stromanschluss und über keine weiteren Medien wie z.B. Wasseranschluss. Im Lagerbereich existiert ein allgemeiner Wasseranschluss, der für Zwecke der Reinigung des Abteils genutzt werden kann.Die Lagerhalle mit Lagerabteil wird vom Vermieter nur insoweit beheizt, dass diese frostfrei gehalten wird. Eine hierüber hinausgehende Temperatur schuldet der Vermieter nicht. Der Vermieter schuldet auch keine Kühlung des Abteils / der Lagerhalle.
Zutritt zum Abteil durch den Mieter / Parken / Öffnungszeiten / Verschließen
Der Zutritt zum Abteil erfolgt über das Gelände des Vermieters. Der Vermieter hat das Recht- nicht aber die Pflicht – von jeder Person, die das Gelände betreten möchte, eine Legitimation (Personalausweis oder Reisepass) zu verlangen und – falls die Person keine geeignete Legitimation vorgewiesen werden kann – dieser den Zutritt zu verweigern.Der Mieter ist berechtigt, auf dem Gelände mit PKW oder Lieferwagen kurzzeitig, ausschließlich für die Zeit zum Be- und Entladen des Lagerguts auf den hierfür ausgeschilderten Stellplätzen kostenfrei zu parken. Auf dem Gelände gelten die Regeln der StVO entsprechend.Der Mieter hat während der Öffnungszeiten Zutritt zum Lagergelände und zu seinem Abteil. Die Öffnungszeiten können mit vorheriger 14-tägiger Ankündigung in Textform jederzeit geändert werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, aus der vorübergehenden Unterbrechung der Versorgung des Abteils oder des Geländes mit Wasser und Strom etc Mietzinsminderungsansprüche gegen den Vermieter geltend zu machen.Das Lagergelände und das Abteil darf nur der Mieter oder einer schriftlich von ihm bevollmächtigten oder ihn begleiteten Person betreten werden. Überlässt der Mieter einer dritten Person seinen Zugriffscode oder Schlüssel gibt er einer solchen Gelegenheit, von diesem Code Kenntnis zu nehmen, erfolgt dies auf Risiko des Mieters.
Zutritt zum Abteil durch den Vermieter
Der Vermieter, dessen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, das Abteil des Mieters ohne Vorankündigung bei Gefahr im Verzug zu öffnen und zu betreten.
Instandhaltung / Instandsetzung / Wechsel des Abteils auf Verlangen des Vermieters
Der Vermieter darf Instandhaltungen, Instandsetzungen und bauliche Änderungen der Lagerboxenanlage und der Lagerhalle jederzeit auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen. Der Mieter hat diese Arbeiten zu dulden. Der Vermieter wird den Mieter rechtzeitig vorher gemäß Ziff. 6.4. informieren, es sei denn, es handelt sich um Arbeiten zur Abwendung von drohenden Gefahren.
Der Mieter ist verpflichtet eine Kaution zu hinterlegen. Die Höhe wird vertraglich vereinbart.
Miete, Zahlungsbedingungen, Verzug, Vermieterpfandecht
Die Höhe des Mietentgeltes ist im Mietvertrag geregelt. Die Mindestmietdauer beträgt 3 Monate. Die erste Mietzahlung ist bei Mietbeginn fällig. Die Fälligkeit der folgenden Abrechnungsperioden richtet sich nach dem Mietvertrag
Sicherungsübereignung, Verwertung des Sicherungsguts
Der Mieter überträgt dem Vermieter aufschiebend bedingt durch dessen (schuldhaften) Zahlungsverzug mit einem Betrag, der dem Mietzins über mindestens zwei Monaten entspricht, sein Eigentum oder etwaige Anwartschaftsrechte an allen Gegenständen, die er dem angemieteten Abteil einlagert.
11.Kündigung des Mietvertrages / Mietanpassung Kündigungsfristen richtet sich nach dem Mietvertrag. Erfolgt eine Kündigung während einer Mietwoche, so beginnt der Lauf der Kündigungsfrist erst mit dem Ablauf dieser Mietwoche. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. email) und muss bei der jeweils anderen Vertragspartei zugehen.
Anschriften, Nebenabreden, Gerichtsstand
15.1. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, etwaige Änderungen ihrer im Mietvertrag genannten Anschrift unverzüglich schriftlich dem jeweils anderen Vertragspartner mitzuteilen.